zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 18,03 €
Semesterbeitrag an der Dualen Hochschule Sachsen
Für das Wintersemester 2025/26 wird erstmals von allen immatrikulierten Studierenden der Dualen Hochschule Sachsen ein verpflichtender Semesterbeitrag erhoben. Grundlage hierfür ist § 119 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes.
Wichtig: Es handelt sich nicht um Studiengebühren, sondern ein Pflichtbeitrag aller Studierenden zur Finanzierung von studienunterstützenden Leistungen des Studentenwerks sowie ggf des Semestertickets und der studentischen Selbstverwaltung.
Die Zahlung des Semesterbeitrags ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Nur wer den Beitrag fristgerecht überweist, kann sich erfolgreich rückmelden bzw. immatrikulieren.
Was passiert mit dem Semesterbeitrag?
Der Beitrag wird von der DHSN eingezogen und für das Wintersemester 2025/26 in voller Höhe an das zuständige Studentenwerk weitergeleitet. Dieses bietet studienunterstützende Angebote auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Die Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Hochschulgastronomie (z. B. preiswerte Mensaangebote)
- Psychologische Beratung, Sozial- und Rechtsberatung
- Finanzielle Unterstützung (z. B. zinslose Darlehen, Zuschüsse)
- Förderung von Kultur, Sport und studentischem Engagement
- Unterstützung bei Vereinbarkeit von Studium und Familie
- Kinderbetreuung
- ggf. Deutschlandsemesterticket (abhängig vom Standort)
Höhe des Semesterbeitrags im Wintersemester 2025/26
Campus Bautzen
Campus Breitenbrunn
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 9,10 €
Campus Dresden
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 112,73 €
Campus Glauchau
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 100,00 €
Campus Leipzig
zuständiges Studentenwerk: Leipzig
Beitragshöhe/Semester: 300,80 €*
*inkl. Deutschlandsemesterticket
Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht die bundesweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu einem vergünstigten Preis.
Campus Plauen
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 9,10 €
Campus Riesa
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 18,03 €
Wichtige Hinweise
- Praxispartner sind von den Semesterbeiträgen nicht berührt. Die Beiträge betreffen ausschließlich Studierende und haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge mit Unternehmen.
- Die Zahlung durch die Studierenden erfolgt semesterweise ausschließlich per Überweisung auf ein separates Konto der DHSN bei der Sparkasse Chemnitz.
- Die Teilnahme am Deutschlandsemesterticket ist optional. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Studierenden am Standort zur Teilnahme oder bei entsprechenden Regelungen des zuständigen Studentenwerks, ist diese für alle Studierenden am Standort verpflichtend.
Hinweis für Studierende des Matrikel 22:
Wenn Sie Ihr Studium planmäßig zum 30. September abschließen und keine Einschreibung für das Wintersemester 2025/26 erfolgt, ist selbstverständlich kein Semesterbeitrag zu zahlen.
Zahlung der Semesterbeiträge
Der Semesterbeitrag ist per Überweisung zu zahlen. Die individuellen Zahlungsinformationen erhalten alle Studierenden der DHSN per E-Mail. Studienstarterinnen und Studienstarter erhalten die Zahlungsinformationen mit dem Zulassungsschreiben. Bitte achten Sie bei der Zahlung auf den korrekten Verwendungszweck. Sollten in der Vergangenheit SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlung von Semesterbeiträgen erteilt worden sein, erlöschen diese automatisch.
FAQ zu den Semesterbeiträgen an der DHSN
Wie kann ich den Semesterbeitrag zahlen?
Der Semesterbeitrag kann ausschließlich per Überweisung gezahlt werden. Die Zahlungsinformation erhalten Studierende der DHSN individuell per E-Mail. Studienstarterinnen und Studienstarter erhalten die Zahlungsinformationen mit dem Zulassungsschreiben.
Gilt mein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat weiter?
Sollten in der Vergangenheit SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlung von Semesterbeiträgen erteilt worden sein, erlöschen diese automatisch. Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich.
Kann mein Praxispartner den Semesterbeitrag für mich zahlen?
Grundsätzlich ja. Wichtig ist die Angabe des richtigen Verwendungszwecks (Angabe findet sich in den Zahlungsinformationen an die Studierenden).
Separate Rechnungen für Praxispartner können aber nicht erstellt werden, da die Studierenden die Zahlungspflichtigen sind. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus der Beitragsordnung des jeweiligen Studentenwerks. Als Beleg oder Nachweis einer Zahlung verwenden Sie bitte die Beitragsordnung in Verbindung mit der Immatrikulationsbescheinigung und dem Studienvertrag.
Können die Praxispartner die Rechnungen für mehrere Studierende als Sammelüberweisung tätigen?
Im Falle der Überweisung von Semesterbeiträgen durch einen Praxispartner muss dies aktuell mit einer einzelnen Überweisung für jede Studentin bzw. jeden Studenten erfolgen. Rechnungen für die Praxispartner können seitens der DHSN nicht erstellt werden (vgl. vorherige Frage).
Ist das Deutschlandsemesterticket im Semesterbeitrag enthalten?
Die Teilnahme am Deutschlandsemesterticket ist optional. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Studierenden am Standort zur Teilnahme oder bei entsprechenden Regelungen des zuständigen Studentenwerks, ist diese für alle Studierenden am Standort verpflichtend. Im Wintersemester 25/26 ist das Deutschlandsemesterticket für Studierende an der Studienakademie Leipzig enthalten.
Muss ich den Semesterbeitrag auch zahlen, wenn ich mein Studium vor dem Wintersemester beende?
Für Matrikel 2022 gilt: Wenn Sie Ihr Studium planmäßig zum 30. September abschließen und keine Einschreibung für das Wintersemester 2025/26 erfolgt, ist kein Semesterbeitrag zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag versehentlich überwiesen habe?
Prüfen Sie vor Zahlung Ihres Semesterbeitrages unbedingt, ob Sie sich tatsächlich für das entsprechende Semester einschreiben wollen oder müssen. Bei einer versehentlichen Überweisung schreiben Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an finanzbuchhaltung@dhsn.de. Wir bitten um Verständnis, dass die Rückbuchung etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, da der automatisierte Datenabgleich erst für August vorgesehen ist.
Kontakt & weitere Informationen
Für Fragen rund um den Semesterbeitrag wenden Sie sich bitte an die Studienverwaltung Ihrer Studienakademie oder direkt an: