zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 18,03 €
Semesterbeitrag Sommersemester 2026
Rückmeldefrist (=Überweisungsfrist) für das Sommersemester 2026
02. Februar 2026 – 06. März 2026
Für die Rückmeldung bzw. Immatrikulation zum Studium müssen Studierende der DHSN jedes Semester fristgerecht den aktuellen Semesterbeitrag überweisen. Bitte beachten Sie, dass sich die Beitragshöhe jedes Semester ändern kann. Die Höhe der Semesterbeiträge wird jeweils spätestens zum Beginn der Rückmeldefrist bekannt gegeben. Bitte überweisen Sie den aktuellen Semesterbeitrag erst mit Beginn der Rückmeldefrist.
Bei Überschreitung der Rückmeldefrist können Verwaltungsgebühren fällig werden.
Zahlung des Semesterbeitrags
Der Semesterbeitrag ist per Überweisung zu zahlen. Bitte achten Sie bei der Zahlung auf den korrekten Verwendungszweck. Nur bei korrektem Verwendungszweck können wir Ihre Zahlung zuordnen.
Rückmeldefrist (=Überweisungsfrist) für das Sommersemester 2026
02. Februar 2026 – 06. März 2026
Bankverbindung zur Überweisung des Semesterbeitrags
Kontoinhaber: Duale Hochschule Sachsen
Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE88 8705 0000 0710 1081 92
BIC: CHEKDE81XXX
Verwendungszweck
[ihre 7stellige Matrikelnummer]-SoSe 2026 also z.B. 1234567-SoSe 2026
Höhe des Semesterbeitrags im Sommersemester 2026
Campus Bautzen
Campus Breitenbrunn
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 9,10 €
Campus Dresden
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 112,73 €
Campus Glauchau
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 93,00 €
Campus Leipzig
zuständiges Studentenwerk: Leipzig
Beitragshöhe/Semester: 300,80 €*
*inkl. Deutschlandsemesterticket
Das Deutschlandsemesterticket ermöglicht die bundesweite Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu einem vergünstigten Preis.
Campus Plauen
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe/Semester: 9,10 €
Campus Riesa
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe/Semester: 18,03 €
Allgemeine Hinweise zu Semesterbeiträgen
- Grundlage für die Erhebung eines Semesterbeitrages ist § 119 Absatz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG).
- Es handelt sich nicht um Studiengebühren, sondern um einen Pflichtbeitrag aller Studierenden zur Finanzierung von studienunterstützenden Leistungen des Studentenwerks sowie ggf. des Semestertickets und der studentischen Selbstverwaltung.
- Die Zahlung des Semesterbeitrags ist Voraussetzung für die Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Nur wer den Beitrag fristgerecht überweist, kann sich erfolgreich rückmelden bzw. immatrikulieren.
- Der Beitrag wird von der DHSN eingezogen und aktuell in voller Höhe an das jeweils zuständige Studentenwerk weitergeleitet. Dieses bietet studienunterstützende Angebote auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet.
- Grundsätzlich sindPraxispartner von den Semesterbeiträgen nicht berührt. Die Beiträge betreffen ausschließlich Studierende und haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge mit Unternehmen. Praxispartner können jedoch den Semesterbeitrag für die Studierenden zahlen. Hierfür ist die richtige Angabe des Verwendungszwecks, die die Studierenden mit der Zahlungsinformation erhalten haben, erforderlich.
- Die Zahlung durch die Studierenden erfolgt semesterweise ausschließlich per Überweisung auf ein separates Konto der DHSN bei der Sparkasse Chemnitz.
- Die Teilnahme am Deutschlandsemesterticket ist optional. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Studierenden am Standort zur Teilnahme oder bei entsprechenden Regelungen des zuständigen Studentenwerks, ist diese für alle Studierenden am Standort verpflichtend.
FAQ zu den Semesterbeiträgen an der DHSN
Wann beginnt das Semester an der DHSN?
Unabhängig vom konkreten Start einzelner Lehrveranstaltungen beginnt das Sommersemester an der DHSN formal immer zum 1. April des jeweiligen Jahres und das Wintersemester zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres. Grundlage ist § 32 des Sächsischen Hochschulgesetzes.
Wann kann ich den Semesterbeitrag zahlen?
Sobald die Rückmeldefrist(=Überweisungsfrist) startet und die aktuellen Beiträge sowie die Beitragsordnungen der Studentenwerke veröffentlicht sind. Sie werden hierzu per E-Mail, an Ihren Standorten sowie auf unserer Webseite rechtzeitig informiert.
Was muss ich nach der Überweisung des Semesterbeitrags beachten?
Sie brauchen nach der Überweisung des Semesterbeitrags nichts weiter zu beachten. Ein Nachweis durch Zusendung eines Überweisungsbelegs ist nicht erforderlich, sofern der Betrag vollständig, mit korrektem Verwendungszweck und fristgerecht überwiesen wurde.
Welcher Empfängername bzw. welcher Name des Kontoinhabers soll bei der Überweisung angegeben werden?
Der Name des Kontoinhabers lautet: „Duale Hochschule Sachsen“ oder kurz „DHSN“.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag nach der Überweisungsfrist bezahle?
Bei einer verspäteten Zahlung kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Sie erhalten eine Erinnerung mit einer neuen Frist. Sollte auch diese Nachfrist überschritten werden, kann das Exmatrikulationsverfahren auf Grundlage § 22 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) eingeleitet werden. Auf diesem Grund überweisen Sie bitte fristgerecht, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Gilt mein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat weiter?
Sollten in der Vergangenheit SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlung von Semesterbeiträgen erteilt worden sein, erlöschen diese automatisch. Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich.
Kann mein Praxispartner den Semesterbeitrag für mich zahlen?
Grundsätzlich ja. Wichtig ist die Angabe des richtigen Verwendungszwecks (Angabe findet sich in den Zahlungsinformationen an die Studierenden).
Separate Rechnungen für Praxispartner können aber nicht erstellt werden, da die Studierenden die Zahlungspflichtigen sind. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus der Beitragsordnung des jeweiligen Studentenwerks. Als Beleg oder Nachweis einer Zahlung verwenden Sie bitte die Beitragsordnung in Verbindung mit der Immatrikulationsbescheinigung und dem Studienvertrag.
Können die Praxispartner die Rechnungen für mehrere Studierende als Sammelüberweisung tätigen?
Im Falle der Überweisung von Semesterbeiträgen durch einen Praxispartner muss dies aktuell mit einer einzelnen Überweisung für jede Studentin bzw. jeden Studenten erfolgen. Rechnungen für die Praxispartner können seitens der DHSN nicht erstellt werden (vgl. vorherige Frage).
Gibt es einen Nachweis über die erfolgte Zahlung des Semesterbeitrags?
Belege oder Nachweise werden nicht ausgestellt. Als Beleg oder Nachweis einer Zahlung verwenden Sie bitte Ihren Überweisungsauftrag sowie die Beitragsordnung Ihres zuständigen Studentenwerks – gegebenenfalls in Verbindung mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung und Ihrem Studienvertrag.
Ist das Deutschlandsemesterticket im Semesterbeitrag enthalten?
Die Teilnahme am Deutschlandsemesterticket ist optional. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Studierenden am Standort zur Teilnahme oder bei entsprechenden Regelungen des zuständigen Studentenwerks, ist diese für alle Studierenden am Standort verpflichtend. Im Sommersemester 2026 ist das Deutschlandsemesterticket für Studierende an der Studienakademie Leipzig enthalten.
Muss ich den Semesterbeitrag auch zahlen, wenn ich mein Studium vor dem neuen Semester beende?
Wenn Sie Ihr Studium vor dem formalen Beginn des neuen Semesters abschließen, ist keine Rückmeldung und damit auch keine Zahlung des Semesterbeitrages erforderlich.
Was passiert, wenn ich den Semesterbeitrag versehentlich oder doppelt überwiesen habe?
Prüfen Sie vor Zahlung Ihres Semesterbeitrags unbedingt, ob Sie sich tatsächlich für das entsprechende Semester einschreiben wollen oder müssen. Bei einer versehentlichen oder doppelten Überweisung schreiben Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an semesterbeitrag@dhsn.de.
Was passiert, wenn ich einen falschen Semesterbeitrag überwiesen habe?
In diesem Fall erfolgt eine Rücküberweisung. Sie müssen den korrekten Betrag anschließend erneut überweisen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die geltende Überweisungsfrist.
Was passiert bei einer Exmatrikulation mit dem bereits gezahlten Semesterbeitrag?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studentenwerk und stellen dort einen Antrag auf Rückerstattung. Das Studentenwerk prüft Ihren individuellen Fall sowie den Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Kontakt & weitere Informationen
Für Fragen rund um den Semesterbeitrag wenden Sie sich bitte an: