ACHTUNG – Beitragsänderung ab WS 26/27 (jetzt mit Hochschulgastronomie)
Beitragshöhe: 95,53 €
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Informationen zur Rückmeldungfrist (höhere Semester) sowie zur Immatrikulationfrist (Studierende im ersten Semester) für das Wintersemester 2026/2027 stehen ab Anfang Juni 2026 auf dieser Seite zur Verfügung.
Formaler Semesterbeginn - unabhängig vom konkreten Start einzelner Lehrveranstaltungen an der DHSN:
Für die Rückmeldung bzw. Immatrikulation zum Studium müssen Studierende der DHSN jedes Semester fristgerecht den aktuellen Semesterbeitrag überweisen. Bitte beachten Sie, dass sich die Beitragshöhe jedes Semester ändern kann. Die Höhe der Semesterbeiträge wird jeweils spätestens zum Beginn der Rückmeldefrist bekannt gegeben. Bitte überweisen Sie den aktuellen Semesterbeitrag erst mit Beginn der Rückmeldefrist.
Bei Überschreitung der Rückmeldefrist können Verwaltungsgebühren fällig werden.
Der Semesterbeitrag ist per Überweisung zu zahlen. Bitte achten Sie bei der Zahlung auf den korrekten Verwendungszweck. Nur bei korrektem Verwendungszweck können wir Ihre Zahlung zuordnen.
Rückmeldefrist (=Überweisungsfrist) für das Wintersemester 2026/2027
- Termin folgt in Kürze -
Kontoinhaber: Duale Hochschule Sachsen
Kreditinstitut: Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE88 8705 0000 0710 1081 92
BIC: CHEKDE81XXX
Verwendungszweck
[Ihre 7stellige Matrikelnummer]-Semester also z.B. 1234567-WS 26_27
ACHTUNG – Beitragsänderung ab WS 26/27 (jetzt mit Hochschulgastronomie)
Beitragshöhe: 95,53 €
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe: 9,10 €
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
Beitragshöhe: 112,73 €
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Beitragshöhe: 93,00 €
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
ACHTUNG – Beitragsänderung ab WS 26/27
Beitragshöhe: 320,80 €
zuständiges Studentenwerk: Leipzig
Beitragshöhe: 9,10 €
zuständiges Studentenwerk: Chemnitz-Zwickau
ACHTUNG – Beitragsänderung ab WS 26/27 (jetzt mit Hochschulgastronomie)
Beitragshöhe: 95,53 €
zuständiges Studentenwerk: Dresden
Unabhängig vom konkreten Start einzelner Lehrveranstaltungen beginnt das Sommersemester an der DHSN formal immer zum 1. April des jeweiligen Jahres und das Wintersemester zum 1. Oktober des jeweiligen Jahres. Grundlage ist § 32 des Sächsischen Hochschulgesetzes.
Sobald die Rückmeldefrist(=Überweisungsfrist) startet und die aktuellen Beiträge sowie die Beitragsordnungen der Studentenwerke veröffentlicht sind. Sie werden hierzu per E-Mail, an Ihren Standorten sowie auf unserer Webseite rechtzeitig informiert.
Sie brauchen nach der Überweisung des Semesterbeitrags nichts weiter zu beachten. Ein Nachweis durch Zusendung eines Überweisungsbelegs ist nicht erforderlich, sofern der Betrag vollständig, mit korrektem Verwendungszweck und fristgerecht überwiesen wurde.
Der Name des Kontoinhabers lautet: „Duale Hochschule Sachsen“ oder kurz „DHSN“.
Bei einer verspäteten Zahlung kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden. Sie erhalten eine Erinnerung mit einer neuen Frist. Sollte auch diese Nachfrist überschritten werden, kann das Exmatrikulationsverfahren auf Grundlage § 22 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) eingeleitet werden. Auf diesem Grund überweisen Sie bitte fristgerecht, um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Sollten in der Vergangenheit SEPA-Lastschriftmandate zur Zahlung von Semesterbeiträgen erteilt worden sein, erlöschen diese automatisch. Die Zahlung ist ausschließlich per Überweisung möglich.
Grundsätzlich ja. Wichtig ist die Angabe des richtigen Verwendungszwecks (Angabe findet sich in den Zahlungsinformationen an die Studierenden).
Separate Rechnungen für Praxispartner können aber nicht erstellt werden, da die Studierenden die Zahlungspflichtigen sind. Die Zahlungspflicht ergibt sich aus der Beitragsordnung des jeweiligen Studentenwerks. Als Beleg oder Nachweis einer Zahlung verwenden Sie bitte die Beitragsordnung in Verbindung mit der Immatrikulationsbescheinigung und dem Studienvertrag.
Im Falle der Überweisung von Semesterbeiträgen durch einen Praxispartner muss dies aktuell mit einer einzelnen Überweisung für jede Studentin bzw. jeden Studenten erfolgen. Rechnungen für die Praxispartner können seitens der DHSN nicht erstellt werden (vgl. vorherige Frage).
Belege oder Nachweise werden nicht ausgestellt. Als Beleg oder Nachweis einer Zahlung verwenden Sie bitte Ihren Überweisungsauftrag sowie die Beitragsordnung Ihres zuständigen Studentenwerks – gegebenenfalls in Verbindung mit Ihrer Immatrikulationsbescheinigung und Ihrem Studienvertrag.
Die Teilnahme am Deutschlandsemesterticket ist optional. Bei einer Mehrheitsentscheidung der Studierenden am Standort zur Teilnahme oder bei entsprechenden Regelungen des zuständigen Studentenwerks, ist diese für alle Studierenden am Standort verpflichtend. Im Sommersemester 2026 ist das Deutschlandsemesterticket für Studierende an der Studienakademie Leipzig enthalten.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem formalen Beginn des neuen Semesters abschließen, ist keine Rückmeldung und damit auch keine Zahlung des Semesterbeitrages erforderlich.
Ja. Auch bei Beantragung eines Urlaubssemesters sind Sie verpflichtet sich innerhalb der Rückmeldefrist (=Überweisungsfrist) zurückzumelden. Die Rückmeldung ist im Sächsischen Hochschulgesetz ausdrücklich vorgeschrieben (§ 21 Abs. 1 Sächsisches Hochschulgesetz). Ein Antrag auf Beurlaubung ersetzt die Rückmeldung nicht.
Bitte beachten Sie auch unsere Immatrikulationsordnung – § 22 Beurlaubung.
Eine Teilrückerstattung des Semesterbeitrags ist ausschließlich über das zuständige Studentenwerk möglich. Ob und in welchem Umfang eine Rückerstattung gewährt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Beitragsordnung des Studentenwerks. Bitte prüfen Sie die dort genannten Voraussetzungen bzw. wenden Sie sich an die Ansprechpersonen des Studentenwerks.
Prüfen Sie vor Zahlung Ihres Semesterbeitrags unbedingt, ob Sie sich tatsächlich für das entsprechende Semester einschreiben wollen oder müssen. Bei einer versehentlichen oder doppelten Überweisung schreiben Sie eine E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an semesterbeitrag@dhsn.de.
In diesem Fall erfolgt eine Rücküberweisung. Sie müssen den korrekten Betrag anschließend erneut überweisen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt die geltende Überweisungsfrist.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Studentenwerk und stellen dort einen Antrag auf Rückerstattung. Das Studentenwerk prüft Ihren individuellen Fall sowie den Zeitpunkt der Exmatrikulation.
Für Fragen rund um den Semesterbeitrag wenden Sie sich bitte an:
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