Die Direktor:innen-Konferenz der Dualen Hochschule Sachsen hat eine Ordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis (GWP) verabschiedet, in der entsprechende Grundsätze festgehalten sind und auch das Verhalten im Falle des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
Ombudsperson der Berufsakademie Sachsen für wissenschaftliches Fehlverhalten ist Prof.in Dr.in Constanze Stuhr.