Senat der Dualen Hochschule Sachsen
Der Senat der Dualen Hochschule Sachsen setzt sich gemäß § 85 SächsHSG wie folgt zusammen:
- Stimmberechtigte Mitglieder (21 Personen):
- Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jeder Staatlichen Studienakademie.
- Je eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jedes Fachbereichs sowie eine zusätzliche Person aus dem fachbereichsstärksten Studiengang.
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Praxispartner jedes Fachbereichs.
- Fünf Vertreterinnen oder Vertreter der gemeinsamen Gruppe (akademische Mitarbeiter sowie Verwaltung und Technik).
- Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.
- Beratende Mitglieder (kraft Amtes):
- Die Rektorin oder der Rektor.
- Prorektorinnen oder Prorektoren.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler.
- Direktorinnen oder Direktoren der Studienakademien.
- Die oder der Gleichstellungsbeauftragte.
Der Senat übernimmt Aufgaben gemäß § 85 Absatz 1 SächsHSG. Sitzungen werden von der Rektorin oder dem Rektor geleitet, die bei Stimmengleichheit das Entscheidungsrecht haben. Die Geschäftsordnung regelt die Teilnahme an Kommissionen.