Erweiterter Senat der Dualen Hochschule Sachsen
Der Erweiterte Senat der Dualen Hochschule Sachsen besteht gemäß § 86 SächsHSG aus:
- Stimmberechtigte Mitglieder (42 Personen):
- 21 Mitglieder des Senats (§ 15 Absatz 1 Nummer 1).
- Eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jeder Staatlichen Studienakademie.
- Je eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer jedes Fachbereichs sowie eine zusätzliche Person aus dem Fachbereich mit der zweithöchsten Studierendenzahl.
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Praxispartner jedes Fachbereichs.
- Fünf Vertreterinnen oder Vertreter der gemeinsamen Gruppe (akademische Mitarbeiter sowie Verwaltung und Technik).
- Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden.
- Beratende Mitglieder (kraft Amtes):
- Die Rektorin oder der Rektor.
- Prorektorinnen oder Prorektoren.
- Die Kanzlerin oder der Kanzler.
- Direktorinnen oder Direktoren der Studienakademien.
- Die oder der Gleichstellungsbeauftragte.
Der Erweiterte Senat übernimmt die in § 86 Absatz 2 SächsHSG festgelegten Aufgaben. Die Sitzungen werden von der Rektorin oder dem Rektor vorbereitet und geleitet.