Um sich an der Dualen Hochschule für ein duales Studium einschreiben zu können, wird ein Nachweis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife benötigt. Gleichwertige Nachweise, welche zuvor vom zuständigen Ministerium des Freistaates (SMWK – Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus) geprüft wurden, sind alternativ ebenso zulässig.
Ebenfalls gelten eine Meisterprüfung, eine beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Techniker) und abgeschlossene Berufsausbildungen im Zusammenhang mit einem Beratungsgespräch und/oder einer Zulassungsprüfung als geeignete Zulassungsvoraussetzungen. (Lesen Sie dazu den Abschnitt “Studieren ohne Abitur” weiter unten.
Entscheiden Sie sich für ein duales Studium in Sachsen, dann ist zuvor ein unterschriebener Studienvertrag (Download) bei einem anerkannten dualen Praxispartner (Link: Praixspartner werden) einzureichen. Nur mit einem Nachweis können Sie sich an der Dualen Hochschule Sachsen bewerben. Die Auswahlkriterien sowie weitere Studienbeschränkungen (Numerus Clausus) legt allein der Praxispartner fest.