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Nachgraduierung von Abschlüssen der Berufsakademie Sachsen

Service startet Anfang Februar 2026

Allgemeine Hinweise

Ein an der Berufsakademie Sachsen erworbener Bachelor- oder Diplomabschluss kann auf Antrag in einen entsprechenden Abschluss der Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt werden (Nachgraduierung). Die gesetzliche Grundlage dafür liegt in § 13 des Gesetzes über die Duale Hochschule Sachsen (DualeHSG), welches Sie unter www.revosax.sachsen.de finden.

Die Nachgraduierungsordnung sowie die aktuelle Gebühren- und Entgeltordnung unserer Hochschule, welche die Modalitäten der Antragstellung und die Höhe der Bearbeitungsgebühr für diesen Service regeln, finden Sie ab sofort in unseren Amtlichen Bekanntmachungen: https://www.dhsn.de/duale-hochschule/amtliche-bekanntmachungen

Der Antragsprozess wurde im Januar 2026 erfolgreich intern getestet. Momentan bereiten sich unsere Mitarbeiter auf die Antragsbearbeitung vor. An den Studienakademien Leipzig und Bautzen kommt es dabei aktuell zu Verzögerungen, die sich voraussichtlich auf die Bearbeitungsdauer auswirken. Wir bitten um Verständnis und informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Herausforderungen gelöst sind. 

Zur Online-Antragstellung geht es hier entlang: https://services.dhsn.de/degree_upgrade_request/

Im folgenden FAQ haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema vorab für Sie zusammengestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter dem unten angegebenen Kontakt gern zur Verfügung.

FAQ zur Nachgraduierung

Bedeutung und Vorteile

Was bedeutet die Nachgraduierung und welche Vorteile bietet mir die Nachgraduierungsurkunde?

Die Nachgraduierung stellt eine Aufwertung des von Ihnen erworbenen Abschlusses an der Berufsakademie Sachsen dar. Die Nachgraduierungsurkunde ist demnach immer nur gemeinsam mit der Original-Urkunde und dem dazugehörigen Zeugnis zu verwenden. Ihr Original-Abschluss behält weiterhin Gültigkeit und ihr Original-Zeugnis wird nicht extra nachgraduiert.

Bitte beachten Sie außerdem:

Wenn Sie in der Zwischenzeit geheiratet oder einen weiteren akademischen Titel erlangt haben, kann dies nicht auf der Nachgraduierungsurkunde ausgewiesen werden. Die Urkunde wird mit den ursprünglichen Personenstandsdaten ausgestellt.

Antragstellung

Wie kann ich meinen Antrag auf Nachgraduierung stellen?

Das Antragsformular ist online vollständig auszufüllen und abzusenden.

Die Antragstellung erfolgt hier: https://services.dhsn.de/degree_upgrade_request/

Zur Bestätigung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Mail. Nach erfolgreicher Verifizierung Ihrer Angaben erhalten Sie eine zweite Mail mit ihrer persönlichen Antragsnummer und dem Gebührenbescheid für die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr.

Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck laut Gebührenbescheid bei Ihrer Überweisung an. Danke!

Zuständigkeiten

Wohin sende ich meinen Antrag auf Nachgraduierung?

Mit der Antragstellung wählen Sie bereits im Online-Formular die Studienakademie aus, an der Sie Ihren Original-Abschluss erworben haben. Der Antrag wird dann automatisch nach Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühr an das jeweils zuständige Prüfungsamt zur Urkundenausstellung weitergeleitet.

Gebührenpflicht

Ist meine Nachgraduierung kostenpflichtig?

Für die Nachgraduierung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt derzeit 70 Euro. Die Höhe wird verbindlich in der Gebührenordnung der Dualen Hochschule Sachsen geregelt und veröffentlicht. Sie wird Ihnen außerdem nach erfolgreicher Antragstellung mit dem entsprechenden Gebührenbescheid per Mail mitgeteilt.

Die Gebühr wird unmittelbar nach erfolgreicher Antragstellung fällig und kann nicht gestundet oder geteilt werden.

Dauer der Bearbeitung

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Dauer der Bearbeitung hängt wesentlich vom Antragsaufkommen einerseits und vom Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungseinganges der Gebühr andererseits ab. Erst nach Zahlungseingang kann der Antrag vom zuständigen Prüfungsamt weiterbearbeitet werden. 

Die Nachgraduierungsurkunde wird ausgedruckt und danach von der jeweiligen Direktorin oder dem jeweiligen Direktor der Studienakademie unterschrieben, bevor sie per Post an die von Ihnen bei Antragstellung angegebene Adresse verschickt wird.

Bitte rechnen Sie gerade zu Beginn unserer Service-Bereitstellung mit einer längeren Wartezeit und sehen Sie von Zwischenanfragen ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sie können den Bearbeitungs-Status Ihres Antrages jederzeit über die Bestätigungsmail zur erfolgreichen Antragstellung verfolgen. 

Dr.

JörgMännicke

Referent für Wissenschaftsmanagement

Dresden

Telefon: +49 351 44722-209

Telefax: +49 351 44722-299

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