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Praxispartner im Dualen Studium

So gelingt der Einstieg ins duale Studium

Dein Einstieg ins duale Studium: Der Studienvertrag

Um dein Studium an der Dualen Hochschule Sachsen zu beginnen, brauchst du mehr als die passenden Zugangsvoraussetzungen: Ein unterschriebener Studienvertrag mit einem anerkannten Praxispartner ist Pflicht. Dieser Vertrag verbindet Theorie und Praxis und bildet die Grundlage für dein duales Studium.

Der Weg zum Praxispartner

  1. Selbst aktiv werden
    Beginne frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Unternehmen. Viele Praxispartner sind mittelständische oder große Unternehmen, Verbände, Kommunen, soziale Einrichtungen oder andere Institutionen. Sie können regional oder überregional ansässig sein.
  2. Unterstützung durch die Hochschule
    Falls du Hilfe benötigst, steht dir die Studienberatung deines Studienganges zur Seite. Hier erhältst du Zugang zu einer Liste aktueller Praxispartner. Natürlich kannst du uns auch ein Unternehmen vorschlagen, das wir gern prüfen. Sobald das Unternehmen anerkannt ist, kannst du dort deinen Studienvertrag abschließen.
    Darüber hinaus werden auf den Detailseiten unserer Studienangebote Listen mit anerkannten Praxispartner veröffentlicht.
    Jetzt Studienangebote anzeigen.
  3. Unternehmensauswahlverfahren
    Viele Praxispartner nutzen eigene Verfahren wie Assessments, um Bewerber und Bewerberinnen auszuwählen. Sei darauf vorbereitet, dich und deine Fähigkeiten überzeugend zu präsentieren.

Alle Informationen zu Praxispartnern im Überblick

Voraussetzungen für den Praxispartner

Die Anerkennung als Praxispartner der Dualen Hochschule Sachsen erfolgt auf eigenen Antrag.

Praxispartner müssen für die erfolgreiche Anerkennung folgende Anforderungen erfüllen:

  • erfolgreiche Prüfung als anerkannter Praxispartner durch die jeweilige Studienleitung und die Direktion,
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Betreuers für den Studierenden, der über einen den Studieninhalten entsprechenden (Fach-)Hochschulabschluss verfügt.

Aufgaben der Praxispartner

Aufträge der Praxispartner im Rahmen des Dualen Studiums sind neben der Vermittlung der in der jeweils geltenden Studienordnung verankerten praktischen Studieninhalte:

  • die Mitwirkung an der Betreuung und Bewertung von Prüfungen, Studien- und Abschlussarbeiten,
  • das unternehmenstypische Umsetzen der in den jeweiligen Studienordnung geforderten Inhalte in den Praxisphasen,
  • die Mitwirkung in Gremien (z.B. in Studienkommissionen, im Örtlichen Beirat oder im Aufsichtsrat),
  • die Beantragung der Zuweisung von Studienplätzen an der Dualen Hochschule Sachsen sowie
  • das Zahlen einer Ausbildungsvergütung (mindestens 440€/Monat).

Insbesondere durch die Mitwirkung in den genannten verschiedenen Gremien der Dualen Hochschule Sachsen können unsere Praxispartner Einfluss auf Weiterentwicklung bspw. von Studieninhalten nehmen.

Praxispartnersuche

Die Duale Hochschule Sachsen fragt jährliche alle anerkannten Praxispartner ab, ob sie für das kommende Jahr bzw. die kommenden Jahre einen oder mehr Studierende ausbilden werden. Die Liste der ausbildenden Praxispartner ist im Anschluss an diese Abfrage, zu einem Stichtag auf den Homepages der einzelnen Staatlichen Studienakademien studiengangbezogen ersichtlich. Begleitet durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Messeauftritte, Studienberatungen usw. können so Interessenten den persönlichen Kontakt mit den Akademien und den Praxispartnern suchen und sich bewerben. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass zukünftige Studierende ihren Praxispartner „mitbringen“. Es bedarf in diesem Fall der Anerkennung des Praxispartners durch die Gremien der Dualen Hochschule Sachsen.

Der Studienvertrag – Deine Grundlage für das Studium

Der Studienvertrag regelt alle wichtigen Aspekte deiner Zusammenarbeit mit dem Praxispartner:

  • Studienzeit und Ort: Details zu deinem Studium und der Bildungsstätte.
  • Vergütung und Urlaub: Deine finanzielle Vergütung und dein Urlaubsanspruch.
  • Rechte und Pflichten: Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen dir und deinem Praxispartner.

Sie können den Vertrag direkt herunterladen und mit Ihrem Praxispartner abschließen.

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