Die Anerkennung als Praxispartner der Dualen Hochschule Sachsen erfolgt auf eigenen Antrag.
Praxispartner müssen für die erfolgreiche Anerkennung folgende Anforderungen erfüllen:
- erfolgreiche Prüfung als anerkannter Praxispartner durch die jeweilige Studienleitung und die Direktion,
- Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Betreuers für den Studierenden, der über einen den Studieninhalten entsprechenden (Fach-)Hochschulabschluss verfügt.