(Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2015)
Gemäß der Satzung des Fördervereins der Dualen Hochschule Sachsen – Campus Dresden e.V. dient die Erhebung von Beiträgen ausschließlich der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben zur Förderung von Bildung, Wissenschaft und studentischem Leben.
1. Höhe der Mitgliedsbeiträge
Die folgenden Beträge verstehen sich als jährliche Mindestbeiträge:
| Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Natürliche Personen (Standard) | 30,- EUR |
| Natürliche Personen (Ermäßigt*) | 15,- EUR |
| Studierende | 10,- EUR |
| Juristische Personen (Unternehmen/Einrichtungen) | min. 200,- EUR |
- *Die Ermäßigung gilt für Rentner und Arbeitslose. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen dem Vorstand vorzulegen.
- Aufnahmegebühr: Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
- Ein-/Austritt: Bei einem unterjährigen Ein- oder Austritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
2. Fälligkeit und Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 01. Januar eines Kalenderjahres fällig und muss bis spätestens 15. März auf dem Vereinskonto eingegangen sein.
- SEPA-Lastschrift: Wir bitten unsere Mitglieder, dem Verein ein Lastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt jährlich zum 15. März.
- Bankverbindung: Ostsächsische Sparkasse Dresden | IBAN: DE64 8505 0300 0221 1068 63 | BIC: OSDDDE81XXX
- Meldepflicht: Änderungen der Anschrift oder der Bankverbindung sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
3. Verzug und Kosten
- Rücklastschriften: Kosten, die durch nicht angezeigte Änderungen der Bankverbindung oder mangelnde Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
- Mahnwesen: Bei nicht fristgerechter Zahlung ruht die Mitgliedschaft. Für schriftliche Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR erhoben.
Stand der Beitragsordnung: 29.10.2015. Änderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.