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Bautzen

Studierendenrat

Der örtliche Studierendenrat wird von den Studierenden der jeweiligen Studienakademie in geheimer Wahl gewählt. Der örtliche Studierendenrat bestimmt aus seiner Mitte Sprecher, die einzelne Aufgaben wahrnehmen. Rechtsverbindliche Erklärungen müssen von mindestens zwei Mitgliedern des örtlichen Studierendenrats abgegeben werden.

Mitglieder des Örtlichen Studierendenrates

Vorsitzende

Stellv. Vorsitzender

Vorsitzende StuRa Campus Bautzen

Anni Helga Dittrich

Public Management Matrikel 24

Mann mit dunklem Haar und Bart trägt einen dunklen Anzug und ein hellblaues Hemd, steht vor einer hellen Fassade mit Fenstern. (automatisch generiert)

Jan Martin König

Wirtschaftsinformatik Matrikel 23

FAQ

Was ist ein(e) Seminargruppensprecher(in)?

Jeder Jahrgang eines Studiengangs bildet eine Seminargruppe. Für jede Seminargruppe wird ein Seminargruppensprecher*in und ein Stellvertreter gewählt. Sprecher und Stellvertreter wirken als Bindeglied zwischen den Dozierenden und der Seminargruppe. Sie geben wichtige Informationen weiter und vertreten die Interessen der Seminargruppe im StuRa.

Was ist der StuRa?

Die Studierendenschaft ist nach § 25 Abs. 1 Satz 2 des Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) eine rechtsfähige Teilkörperschaft der DHSN. Die Studierendenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der DHSN nach Maßgabe des SächsHSG und der Grundordnung der Duale Hochschule Sachsen mit. Die Studierendenschaft gliedert sich gemäß §26 Abs. 1 SächsHSG in örtliche Studierendenräte (StuRa) und den zentrale Studierendenrat (ZSR).

Der StuRa ist die Vertretung aller Studierenden eines Standorts und Teilkörperschaft der DHSN Bautzen. Er setzt sich aus allen Seminargruppensprecher*innen der lokalen Studiengänge zusammen. 

Was ist der ZSR?

Die Studierendenschaft ist nach § 25 Abs. 1 Satz 2 des Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) eine rechtsfähige Teilkörperschaft der DHSN. Die Studierendenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der DHSN nach Maßgabe des SächsHSG und der Grundordnung der Duale Hochschule Sachsen mit. Die Studierendenschaft gliedert sich gemäß §26 Abs. 1 SächsHSG in örtliche Studierendenräte (StuRa) und den zentrale Studierendenrat (ZSR).

Der ZSR ist ein Zusammenschluss der Vorsitzenden der StuRä an den sieben Standorten der DHSN. Er ist ein Gremium der Hochschule. Im ZSR werden standortübergreifende Themen wie Semesterbeiträge und Senatssitzungen besprochen. Zu den Aufgaben des Zentralen Studierendenrats gehört insbesondere die Wahrung der standortübergreifenden Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Direktorenkonferenz.

Was macht der StuRa?

Unsere Aufgaben sind vielfältig:

  • Planung und Durchführung der Erstsemestereinführungswoche (ESE), um den Start ins Studium so angenehm wie möglich zu gestalten
  • Organisation von Veranstaltungen informativer oder geselliger Art
  • Organisation des Studierendensports
  • Instandhaltung des StuRa-Aufenthaltsraums im Keller (mit Sesseln, Tischtennisplatte und Mikrowellen ausgestattet)

Darüber hinaus versuchen wir bei allen kleinen und großen Problemen, die während des Studiums auftreten können, zu unterstützen – und haben immer ein offenes Ohr.

Wann finden die StuRa Sitzungen statt?

Wir treffen uns einmal im Monat, um verschiedene Themen zu besprechen. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich, und alle Interessierten sind willkommen. In der Regel finden sie jeden zweiten Dienstag im Monat um 18 Uhr statt. Die Sitzung dauert maximal 90 Minuten. Eine hybride Teilnahme ist möglich.

Wo finde ich die StuRa Sitzungsprotokolle?

Die Sitzungsprotokolle sind für alle Studierende über NextCloud zugänglich. Pfad: Tausche - StuRa - Share - Sitzungsprotokolle

https://nextcloud.ba-bautzen.de

Welche Positionen gibt es im StuRa?

1 Vorsitzende*r – koordiniert die interne und externe Kommunikation, führt die Sitzungen und vertritt die Studierendenschaft

1-2 Stellvertretende Vorsitzende – unterstützen die/den Vorsitzende*n

2 Finanzer – behalten den Überblick über Einnahmen und Ausgaben des StuRa

Wer kann alles beim StuRa mitmachen?

Alle Studierenden, die sich neben dem Studium ehrenamtlich engagieren möchten. Ihr könnt jederzeit in einer Sitzung vorbeischauen, wenn ihr Interesse habt.

Die Mitglieder werden nach § 27 SächsHSG gewählt. Die Wahlperiode beträgt gemäß § 53 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG ein Jahr und beginnt mit dem 1. Dezember. Die Wiederwahl ist möglich.

'Wo finde ich das Ersti Handbuch und alle weiteren Informationen zum studentischen Leben?

Wie kontaktiere ich den StuRa?

Du kannst uns jederzeit per E-Mail unter stura.bautzen@edu.dhsn.de erreichen. Wir schauen täglich in das Postfach.

Du findest ebenfalls wichtige Informationen im StuRa Schaukasten. Dieser befindet sich im Erdgeschoss gegenüber vom Kaffee Automaten. 

Warum zahle ich einen Semesterbeitrag für den StuRa?

Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist zur Beitragszahlung nach Maßgabe der Beitragsordnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet. Die Beitragshöhe wird in Abstimmung mit den Studierenden an jedem Standort festgelegt. Die Beiträge werden genutzt um Veranstaltungen, Sportangebote, usw. zu finanzieren. 

Wo finde ich die Satzung, Geschäftsordnung, Beitragsordnung und Finanzordnung?

Alle wichtigen Dokumente sind in unserem OwnCloud Ordner hinterlegt und können jederzeit eingesehen werden. Pfad: Tausche - StuRa - Share 

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