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Glauchau

Gesetzlich vorgegebene Funktionen und Beauftragte

Gleichstellungsbeauftragte

Gemäß dem Sächsischen Hochschulgesetz wird für die Standorte der Duale Hochschule jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter und mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

Die Gleichstellungsbeauftragte am Standort Glauchau wirkt in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit sowie die Herstellung von Chancengerechtigkeit für die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule hin. Sie unterbreitet Vorschläge und nimmt Stellung zu allen die Belange der Gleichstellung berührenden Angelegenheiten, insbesondere in Berufungsverfahren und bei der Einstellung des Personals. Sie oder er ist berechtigt, Einsicht in Bewerbungsunterlagen zu nehmen sowie an Sitzungen der Berufungskommissionen und Findungskommissionen mit Rede- und Antragsrecht teilzunehmen.

Die Gleichstellungsbeauftragte am Standort Glauchau ist Frau Prof. Dr. Annett Pflug, Stellvertreter ist Herr Prof. Dr. Roland Maeß. 
 

Beauftragter für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Der Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten und mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter werden an den Hochschulen vom Senat aus dem Kreis der Mitglieder gewählt und vom Rektor bestellt. 

Er berichtet dem Senat jährlich über seine Tätigkeit. An der Dualen Hochschule Sachsen wird an jeder Studienakademie ein Beauftragter für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten vom jeweiligen Studienakademierat aus dem Kreis der Mitglieder gewählt und von der Direktorin oder dem Direktor bestellt.

Er berichtet dem Studienakademierat jährlich über seine Tätigkeit. Der Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten berät die Hochschule und wirkt darauf hin, dass den besonderen Bedürfnissen von Studentinnen, Studenten, Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Rechnung getragen wird, insbesondere bei der Organisation der Studienbedingungen, der Studienberatung sowie in Fragen des Nachteilsausgleichs und der Barrierefreiheit. 

Er ist über alle geplanten Maßnahmen zu informieren, die zur Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben erforderlich sind, und hat in den Organen der Hochschule ein sachbezogenes Teilnahme-, Rede- und Antragsrecht. Er unterbreitet Vorschläge und kann Stellung zu allen die Wahrnehmung ihrer oder seiner Aufgaben berührenden Angelegenheiten nehmen. 

Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten am Standort Glauchau ist Herr Professor René Bartsch.

Prof. Dr.

AnnettPflug

Gleichstellungsbeauftragte

Glauchau

Telefon: +49 3763 173-522

Raum 403

Prof. Dr.

RolandMaeß

Stellvertreter der Gleichstellungsbeauftragten

Glauchau

Telefon: +49 3763 173-107

Raum 509

Prof. Dr.

RenéBartsch

Beauftragter für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten

Glauchau

Telefon: +49 3763 173-433

Raum 509

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