Eine Bewerbung um einen Studienplatz ist grundsätzlich jeweils bis zum 30.09. eines Jahres möglich. Die Immatrikulation erfolgt jeweils zum 01.10. eines Jahres. Es gibt indes seitens der Praxispartner häufig Bewerbungsfristen mit Blick auf den Studienvertrag. Einige Praxispartner melden uns dies mit ihrem Bedarf, so dass Sie eine Angabe in unserer Praxispartnerliste finden.
FAQ für Studieninteressierte
Vor dem Studium
Bis wann muss ich mich bewerben? Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Kann ich ohne Abitur studieren?
Der Zugang zur Dualen Hochschule Sachsen wird durch §18 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) geregelt. Verfügen Sie über kein Abitur, können Sie hier nachlesen, ob Ihre Qualifikation ebenso für den Zugang zur Hochschule berechtigt. Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Qualifikation den Anforderungen entspricht, können Sie Ihre Nachweise zur Prüfung am Studienstandort einreichen.
Ich habe einen ausländischen Schulabschluss. Kann ich an der Studienakademie studieren?
Bei im Ausland erworbenen schulischen Abschlüssen wird die Gleichwertigkeit dieser Vorbildung mit den deutschen Anforderungen für ein Studium an der Dualen Hochschule geprüft. Diesbezüglich ist ein eigener Antrag auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation bei der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn zu stellen. Neben diesem Antrag ist ein Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Welche Prüfungen und Nachweise anerkannt werden, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Beratung zu Zulassungsvoraussetzungen und / oder zur Bewerbung benötige?
Bitte kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 037756/700. Sie werden anschließend an die zuständigen Ansprechpartner_innen weitergeleitet. Nutzen Sie hierfür auch unsere telefonische Studienberatung. Die Termine finden Sie auf unserer Webseite.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Beratung zum Studienangebot oder zur Studienwahl benötige?
Wie finde ich einen passenden Praxispartner?
Praxispartner finden Sie für die einzelnen Studienangebote auf unserer Homepage. Wählen Sie Ihr gewünschtes Studienangebot aus. Unter dem Button „Praxispartner finden“ erscheinen alle im jeweiligen Studienjahr verfügbaren Praxispartner. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, weitere Unternehmen als Praxispartner anerkennen zu lassen, sodass Sie als Studierende_r Ihren Praxispartner „mitbringen“. Wenn Sie einen potenziellen Praxispartner gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studienleitung auf, in der Sie studieren wollen. Die Kontaktinformationen entnehmen Sie bitte der Homepage.
Ich bin beeinträchtigt. Kann ich trotzdem studieren?
Wir unterstützen Sie bei der Realisierung Ihres Studiums an der Staatlichen Studienakademie. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihren individuellen Bedarfslagen an unsere Ansprechpartner_innen für Inklusion.
Worauf legt der Praxispartner bei einer Bewerbung wert?
Achten Sie auf eine vollständige und aussagekräftige Bewerbung und die formale Sauberkeit (u.a. Rechtschreibung und Grammatik). Orientieren Sie sich hierbei an den aktuellen Standards zur Erstellung einer Bewerbung. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse in dem gewünschten Studiengang haben, binden Sie diese mit in Ihre Bewerbung ein. Jeder Praxispartner wählt selbst den/die Studierende_n aus und legt somit seine eigenen Auswahlkriterien fest. Schauen Sie ggf. vorhandene Stellenausschreibungen an und bereiten Sie sich anhand des Praxispartnerprofils gut vor.
Welche Dokumente benötige ich für die Bewerbung an der Dualen Hochschule Sachsen?
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
• Studienantrag für das jeweilige Studienjahr (Das Dokument finden Sie hier).
• Studienvertrag im Original
• Tabellarischer Lebenslauf
• Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
• Passbild
• Einwilligung zur Speicherung und Nutzung von Passbildern
• Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
Kann ich meine Bewerbung online einreichen?
Aktuell müssen die Bewerbungsunterlagen im Original an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn eingereicht werden.
Gibt es einen Numerus Clausus (NC)?
Nein, die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn legt keine Studienbeschränkung mit Numerus Clausus (NC) fest. Die Auswahl der/des Studierenden obliegt dem Praxispartner. Dieser legt somit auch die Auswahlkriterien fest wie z.B. einen Notendurchschnitt im Abitur.
Gibt es ein Auswahlverfahren für die Bewerbungen?
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, wird Ihre Bewerbung für das Studienjahr berücksichtigt. Überschreitet die Zahl der Bewerber_innen die angebotene Zahl der Studienplätze erfolgt die Platzzuweisung anhand des Eingangsdatums des Studienvertrags.
Wann erhalte ich die Zulassung zum Studium?
Die Praxispartner erhalten im Mai und Juni des jeweiligen Studienjahres die Zusage für die angefragten Studienplätze. Im Anschluss erhalten Sie die Zusage für Ihr Studium. Erfüllen Sie zu diesem Zeitpunkt die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht (weil Sie beispielsweise Ihr Abiturzeugnis noch nicht erhalten und eingereicht haben), erhalten Sie Ihre Zulassung nach Eingang der noch fehlenden Unterlagen.
Wie viele Studierende gibt es an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn?
Aktuell sind ca. 400 Studierende an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn verteilt auf drei Studienjahre immatrikuliert.
Gibt es eine Mindeststudienvergütung?
Ja, es gibt eine Mindeststudienvergütung. Diese ist in der Praxispartnerordnung geregelt und beträgt mindestens 440 € pro Monat. Sie erhalten diese sowohl während der Theoriephasen als auch während der Praxisphasen.
Wie ist der Wechsel zwischen Theorie und Praxis?
Der Wechsel der Studienphasen findet in der Regel alle drei Monate (12 Wochen) statt. Den Zeitplan mit Theoriephasen (Präsenz an der Akademie) und Praxisphasen (Präsenz beim Praxispartner) für die jeweilige Matrikel finden Sie unter dem Suchbegriff „Terminplan Breitenbrunn“ hier.
Gibt es ein Sommer- und Wintersemester und Semesterferien?
Das Studienjahr beginnt zum 1. Oktober. Die Theorie- und Praxisphasen wechseln sich entsprechend der Terminpläne für die jeweilige Matrikel ab. Semesterferien gibt es an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn nicht. Im Rahmen Ihrer Praxisphasen haben Sie Anspruch auf Urlaub. Den Urlaubsanspruch regelt Ihr Ausbildungsvertrag.
Ich habe bereits studiert. Kann ich mir Studienleistungen anerkennen lassen?
Ja, Sie können sich Studienleistungen anerkennen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Prüfungsamt stellen. Studienleistungen werden nur semesterweise anerkannt. Ihr Studium verkürzt sich dadurch nicht.
Beachten Sie, dass Sie die Anerkennung vor dem Ablegen einer Prüfungsleistung beantragen müssen. Eine nachträgliche Anerkennung, zum Beispiel weil Sie versuchen wollten, eine bessere Note an der Dualen Hochschule zu erreichen als an den vorherigen Einrichtungen, ist nicht möglich.
Wohnen
Kann ich auf dem Campus wohnen oder muss ich mir während der Theoriephasen eine Wohnung außerhalb des Campus suchen?
Auf dem Campus in Breitenbrunn stehen Ihnen zwei Wohnheime zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Zudem besteht die Möglichkeit, sich in Breitenbrunn und Umgebung eigenständig auf Wohnungssuche zu begeben.
Wohnungsanzeigen finden Sie an den Pinnwänden im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn. Zudem können Sie sich an die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier. Ebenso können Sie sich auf der Gemeinde Breitenbrunn bzw. auf der Homepage der Gemeinde informieren. Darüber hinaus bietet beispielsweise die Wohnungsbörse Erzgebirge eine Vielzahl an Objekten an.
Wohin muss ich mich bezüglich eines Wohnheimplatzes wenden?
Sie können sich bezüglich der Bewerbung auf einen Wohnheimplatz sowie bei Fragen rund um das Thema Wohnen auf dem Campus an unsere Verwaltung wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.
Wie viel kostet ein Wohnheimplatz?
Die Mietkonditionen sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Jeweils aktuelle Informationen zu den Kosten für einen Wohnheimplatz entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
Wann erhalte ich eine Zusage/ Absage für einen Wohnheimplatz?
Sie erhalten mit Ihrer Zulassung den Antrag auf einen Wohnheimplatz. Sobald dieser in unserer Verwaltung eingeht, können Sie bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. Die Platzvergabe richtet sich nach dem Posteingang Ihres Antrags, der Entfernung der Studienakademie zum Wohnort sowie dem Vorliegen von triftigen Gründen zur Platzvergabe (z.B. bei Vorliegen einer
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körperlichen Einschränkung). Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie Ende August/ Anfang September des jeweiligen Studienjahres Ihre Zu-/ Absage für das Wohnheim.
Was passiert, wenn ich eine Absage für einen Wohnheimplatz erhalte?
Wenn Sie keinen Wohnheimplatz erhalten, besteht die Möglichkeit, sich in Breitenbrunn und Umgebung auf Wohnungssuche zu begeben. Wohnungsanzeigen finden Sie an den Pinnwänden im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn. Zudem können Sie sich an die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier. Ebenso können Sie sich auf der Gemeinde Breitenbrunn bzw. auf der Homepage der Gemeinde informieren. Darüber hinaus bietet beispielsweise die Wohnungsbörse Erzgebirge eine Vielzahl an Objekten an.
Welches Inventar umfasst ein Wohnheimplatz und was muss ich mitbringen?
Jedes Wohnheimzimmer ist mit einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl, einem Schrank sowie Bettzeug (Kissen und Decke) ausgestattet. Alle weiteren Sachen sind selbst mitzubringen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr).
Welches Inventar umfasst ein Wohnheimplatz und was muss ich mitbringen?
Jedes Wohnheimzimmer ist mit einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl, einem Schrank sowie Bettzeug (Kissen und Decke) ausgestattet. Alle weiteren Sachen sind selbst mitzubringen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr).
Beratung und Unterstützung für besondere Bedürfnisse
Welche Unterstützungsmöglichkeiten existieren für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten?
An jeder Staatlichen Studienakademie wird eine Beauftragte oder ein Beauftragter für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten vom jeweiligen Studienakademierat aus dem Kreis der Mitgliedergruppen nach §5 Absatz 1 Nummern 1 bis 4 gewählt. Sie finden die aktuellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hier.
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Studium und Familie?
Die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartner_in und Mitwirkende_r bei allen Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium betreffen. Sie berät Sie zu Ihrer individuellen Situation, nimmt Wünsche, Anregungen und Beschwerden entgegen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.