Studierende betreuen
Begleiten Sie Ihre Studierenden dabei, ihr Wissen im Unternehmen anzuwenden und berufliche Kompetenzen zu entwickeln.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Praxisphasen planen, den Lernfortschritt unterstützen und die Bachelorarbeit begleiten.
Bei fachlichen Fragen unterstützt Sie die zuständige Studienleitung. Für organisatorische Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
SCHRITT 1: Klären Sie die Rahmenbedingungen
Machen Sie sich mit den Anforderungen des Studiengangs vertraut und legen Sie fest, wer die Betreuung in Ihrem Unternehmen übernimmt. Stellen Sie sicher, dass fachlich geeignetes Personal und die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
Maßgeblich sind die Praxispartnerordnung, der Studienvertrag sowie die Studienordnung und Prüfungsordnung einschließlich ihrer Anlagen. Nutzen Sie jeweils die für den Studienjahrgang Ihrer Studierenden geltenden Fassungen.
SCHRITT 2: Planen Sie die Praxisphasen
Erstellen Sie einen Praxisdurchlaufplan, der festlegt, welche Studieninhalte Ihre Studierenden wann und in welchen Bereichen Ihres Unternehmens erlernen. Stimmen Sie den Plan mit der zuständigen Studienleitung ab und stellen Sie ihn Ihren Studierenden vor Studienbeginn zur Verfügung.
Nutzen Sie dafür die Terminpläne und Modulbeschreibungen des Studiengangs. Berücksichtigen Sie auch die vorgesehenen Zeiten für selbstständiges Lernen, Studienleistungen und Prüfungen.
SCHRITT 3: Begleiten Sie die Praxisphasen
Vermitteln Sie die vorgeschriebenen Studieninhalte und übertragen Sie Aufgaben, die zum Studienziel und zum Kenntnisstand Ihrer Studierenden passen. Unterstützen Sie die Bearbeitung der Praxismodule und stellen Sie Ihre Studierenden für die vorgesehenen Studienmaßnahmen und Prüfungen frei.
Dokumentieren Sie die Durchführung der Praxisphasen und besprechen Sie die Ergebnisse mit Ihren Studierenden.
SCHRITT 4: Begleiten Sie die Bachelorarbeit
Unterstützen Sie Ihre Studierenden dabei, eine geeignete Fragestellung aus der Praxis zu finden. Klären Sie frühzeitig mit der Studienleitung, wie Themenvorschlag, Betreuung und Begutachtung im jeweiligen Studiengang organisiert sind.
Ermöglichen Sie den Zugang zu den benötigten Informationen und Arbeitsmitteln und beachten Sie die vorgeschriebene Freistellung für die Bearbeitung. Die Studierenden müssen ihre Arbeit selbstständig verfassen.
Die Prüfungsordnung regelt, wie qualifizierte Personen aus Ihrem Unternehmen an der Begutachtung und Bewertung mitwirken und wie die Verteidigung abläuft. Informationen zu Terminen, Fristen und erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von der Studienleitung.