Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform von Studien- und Prüfungsordnungen, Modulbeschreibungen etc. Er berichtet außerdem regelmäßig über die Verteilung der Modulnoten und Gesamtnoten sowie die Entwicklung der Studienzeiten.
Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören z.B.:
- Beschlussfassung über Organisation und Durchführung von Prüfungen
- Bestellung der Prüfer und Beisitzer
- Bearbeitung von studentischen Anträgen in Prüfungsangelegenheiten (z.B. Zulassung zu Prüfungen, Wiederholung von Prüfungen, Vorschläge für Thema und Gutachter der Bachelorarbeit, Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen, Nachteilsausgleich …)
- Entscheidungen bzgl. Fristversäumnis, Rücktritt oder Versäumnis von Prüfungen, Täuschung ...
Für die Staatliche Studienakademie Leipzig wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, der für alle drei Studiengänge zuständig ist. Wie alle Gremien an der Dualen Hochschule ist er paritätisch aus Vertretern der Studienakademie und der Praxispartner zusammengesetzt. Auch Vertreter der Studierenden haben ein Stimmrecht im Prüfungsausschuss.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden durch den Direktor der Staatlichen Studienakademie berufen. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, die der studentischen Vertreter ein Jahr.
Beratungen des Prüfungsausschusses finden etwa drei bis vier Mal im Jahr statt. Die jeweiligen Beratungstermine werden durch Aushang bekannt gegeben.