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Breitenbrunn

FAQ Während des Studiums

Allgemeines

Meine persönlichen Daten haben sich geändert. Wem muss ich dies melden?

Bitte melden Sie Veränderungen Ihrer persönlichen Daten im Sekretariat Ihres Studiengangs.

Was tun bei technischen Problemen?

Bei allgemeinen technischen Problemen (z.B. Verlust der Zugangsdaten, Schwierigkeiten bei der Einrichtung der Software) wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Rechenzentrums. Nutzen Sie dafür die Kontaktadresse, welche Sie auf Ihren initialen Bogen finden. Bei Anliegen zur Lernplattform Online Campus wenden Sie sich bitte an den E-Learning-Beauftragten Dr. Jürgen Kästner.

Wohin muss im Fall einer Erkrankung der Krankenschein geschickt werden?

Bei Krankheit in der Theoriephase ist kein Anruf an der Staatliche Studienakademie Breitenbrunn erforderlich. Sie senden die Nachweise für die Krankschreibung per E-Mail an das zuständige Sekretariat (diana.weigelt@dhsn.de) für die Studiengänge:
• Soziale Arbeit – Bildung und Erziehung in der Kindheit
• Soziale Arbeit – Hilfen zur Erziehung
• Soziale Arbeit – Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.
Die Nachweise für die Krankschreibung für die Studienleitungen
• Soziale Arbeit – Begleitung von Menschen mit Behinderung und
• Soziale Arbeit – Soziale Dienste
senden Sie bitte per E-Mail ebenso an das zuständige Sekretariat (ines.weidauer@dhsn.de).

Sollten Sie kurzfristig vor einer Prüfung erkranken, müssen Sie das Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit ausgefüllt beim Prüfungsamt einreichen. Das Original der Krankschreibung muss dem Praxispartner zugesendet werden. In der Praxisphase muss keine Krankschreibung an die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn gesendet werden.

Ich benötige eine Freistellung. An wen muss ich mich wenden?

Bitte beantragen Sie eine Freistellung mit Erläuterung des triftigen Hinderungsgrundes bei Ihrer zuständigen Studienleitung. Bei einer Freistellung, die länger als für einen Tag beantragt wird, muss zuerst der Praxispartner zustimmen.

Ich benötige eine Bescheinigung für einen Antrag (Waisenrente o.Ä.). Wo kann ich diesen bestätigen lassen?

Sie erhalten Ihre Bescheinigung im Sekretariat bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin für Ihren Studiengang. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente zeitnah ein, um eine fristgerechte Bearbeitung zu ermöglichen.

Woher bekomme ich eine Studienbescheinigung oder eine Bescheinigung für das BAföG (Formblatt 2; §9 BAföG)?

Sie erhalten Ihre Studienbescheinigung über die Online-Plattform Campus-Dual. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre erste Studienbescheinigung frühestens zum 01. Oktober (Studienbeginn) erhalten können.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert werde?

An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn gilt eine Richtlinie zum Diskriminierungsschutz. Dort werden sowohl Ansprechpartner_innen benannt als auch ein Beschwerdeverfahren skizziert.

Wer ist während meines Studiums für mich zuständig?

Sie werden während Ihres Studiums durch die jeweilige Studienleitung bzw. durch die Dozierenden im jeweiligen Modul betreut. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie im Rahmen der zentralen Stundenplanungsmodule durch Ihre Studienleitung. Die weiteren Ansprechpartner_innen der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn und deren Position und Zuständigkeit finden Sie hier.

Wie erfolgt die Organisation der Studienfahrt?

Die Studienfahrt erfolgt im fünften Theoriesemester Ihres Studiums. Sie erhalten zum Ende des zweiten Theoriesemesters alle notwendigen Informationen zu Inhalten, möglichem Ablauf und dem Termin. Sie planen die Studienfahrt unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen selbstständig. Die Studienleitung unterstützt und berät Sie in Ihrem Planungsvorhaben.
Die Studienfahrt wird hauptsächlich durch die Studierenden selbst finanziert. Die Studienakademie bezuschusst jedoch jede Studienfahrt entsprechend der Studierendenzahlen.

Prüfungen

Prüfungsamt

Die Prüfungsbelange im Studiengang Soziale Arbeit werden durch die Prüfungsordnung geregelt. Haben Sie weiterführende Fragen (z.B. was Sie tun müssen, wenn Sie eine Prüfung nicht
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bestanden haben, sich Fragen bezüglich des Prüfungsergebnisses stellen oder Sie Schwierigkeiten mit der Einhaltung von Prüfungs- und Abgabefristen haben), wenden Sie sich bitte zu den Sprechzeiten oder per E-Mail an das Prüfungsamt (
Frau Anne Scherf und Herr Torsten Hesse). Die Sprechzeiten hängen an der Tür des Prüfungsamtes aus.

Bachelorarbeit

Generell

Die Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit sind im Studiengang Soziale Arbeit in der Prüfungsordnung unter Abschnitt 3 geregelt.

Bis wann muss ich mich bei einem/r Gutachter_in für ein Bachelorthema bewerben?

Die Rahmenbedingungen der Bachelorarbeit sind im Studiengang Soziale Arbeit in der Prüfungsordnung unter Abschnitt 3 geregelt. Die Abstimmung zum Thema der Bachelor-Thesis erfolgt i.d.R. im Verlauf des fünften Semesters. Es ist zu beachten, dass jede/r Gutachter_in nur in begrenztem Umfang für die Korrektur von Bachelorarbeiten zur Verfügung steht. Der verbindliche Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Thesis ist zu Beginn des sechsten Theoriesemesters einzureichen.

Was muss ich bei der Abgabe des Antrags auf Zulassung zur Bachelorthesis beachten?

Füllen Sie das Dokument vollständig aus. Achten Sie insbesondere auf die korrekte Angabe der Kontaktdaten Ihrer Gutachter_innen.

Welche Voraussetzungen müssen meine Gutachter_innen erfüllen?

Das Theoriegutachten kann durch alle Lehrenden an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn erstellt werden. Interne sowie externe Lehrbeauftragte können gleichermaßen eine Betreuung übernehmen. Praxisgutachter_innen sind Mitarbeitende Ihrer Praxisstelle, die nachweisen können, dass sie mindestens das Qualifikationsniveau vorweisen können, welches Sie erreichen wollen.

Was kann ich tun, wenn ich mehr Zeit für meine Bachelorarbeit (Thesis) benötige?

Die Bearbeitungszeit kann auf schriftlichen Antrag des/ der Studierenden aus Gründen, die er/ sie nicht zu vertreten hat, um höchstens einen Monat verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf der Bearbeitungsfrist beim Prüfungsausschuss einzureichen. Der Prüfungsausschuss kann von dem/der Studierenden eine schriftliche Stellungnahme des Praxispartners oder der Gutachter_innen zu dem Antrag auf Verlängerung verlangen. Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit ist unverzüglich ein ärztliches Attest vorzulegen.

Wann erfahre ich das Datum der Verteidigung?

Das Prüfungsamt informiert die Studierenden nach Abschluss der Verteidigungsplanung über das Datum der Verteidigung über Campus Dual.

Wer sitzt bei der Verteidigung im Raum?

Verteidigungen sind grundsätzlich öffentlich. Während der Verteidigung sitzen i.d.R. die beiden Gutachter_innen im Raum. Ergänzend kann es notwendig sein, dass ein Lehrender der Staatlichen Studienakademie beisitzt. Dieser übernimmt den Prüfungsvorsitz, soweit der/ die Theoriegutachter_in kein/e Professor/in der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist.

Wann erfahre ich meine Abschlussnote und wie setzt diese sich zusammen?

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird aus dem mit der Zahl der Credits des jeweiligen Moduls gewichteten arithmetischen Mittel aller Modulnoten gemäß Studienablaufplan einschließlich der Note der Bachelorarbeit gebildet. Die Bekanntgabe erfolgt durch die Notenbescheinigung auf der Plattform Campus Dual.

Kann ich schon vor der Verteidigung die Note für die Thesis erfahren?

Die Notenbekanntgabe erfolgt nach der Verteidigung.

Muss mich mein Praxispartner für das Schreiben der Bachelorarbeit freistellen?

Die Studierenden sind „zur Anfertigung der Thesis“ von ihren „sonstigen Aufgaben und Pflichten, insbesondere gegenüber dem Praxispartner, freizustellen“ (Prüfungsordnung, §19 Absatz 2). Gemäß Prüfungsordnung sind all jene ergänzenden Nebenabreden, die dem Zweck dienen, Studierende während der zwölfwöchigen Bearbeitungszeit der Thesis nicht von ihren sonstigen Aufgaben und Pflichten freistellen zu müssen, nicht zulässig.

Muss ich für den Tag der Thesis-Abgabe Urlaub bei meinem Praxispartner beantragen?

Nein. Der Tag der Abgabe ist der letzte Tag der Schreibzeit. Als Teil der Prüfungsleistung sind Sie für den Abgabetag durch Ihren Praxispartner freizustellen.

Erhalte ich eine Freistellung für die Vorbereitung auf meine Verteidigung?

Für die Vorbereitung auf die Verteidigung erfolgt eine Freistellung im Rahmen des vertraglich vereinbarten eigenverantwortlichen Lernens.

Freizeitaktivitäten on/off Campus

Generell

Beachten Sie bitte die aktuellen Aushänge im Gebäude der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn.

Welche Freizeitaktivitäten sind auf dem Campus möglich?

Auf dem Campus der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn stehen Ihnen ein Volleyballplatz, Tischtennisplatten, ein Grillplatz, ein Studentenclub sowie eine Büchertauschzelle zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden: Sie können in den medienpädagogischen Laboren musizieren, experimentieren, handwerken, Podcasts, Videos oder gar eigene Filme produzieren. Es liegt an Ihnen: Experimentieren Sie - Probieren Sie sich aus - Gründen Sie eine Band - Nehmen Sie Podcasts auf - Drehen Sie Videos - Es ist Ihr Campus!

Welche Freizeitangebote gibt es in Breitenbrunn und Umgebung?

In Breitenbrunn und Umgebung gibt es diverse Freizeitangebote. Aktuelle Infos finden Sie in den Aushängen in den Gebäuden der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn, im Online-Campus unter StuRa-Board sowie auf den Websites der Sportvereine. Neben verschiedenen Sportangeboten in der Turnhalle in Breitenbrunn, stehen Ihnen Angebote im Sportpark Rabenberg und der ansässigen Sportvereine zur Verfügung. Auch die Badegärten Eibenstock, das Kino in Schwarzenberg sowie diverse Wanderrouten und Skigebiete können Sie nutzen.

Engagement

In welcher Form kann ich mich an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn engagieren?

Erster Ansprechpartner für studentisches Engagement und Selbstorganisation ist der Studierendenrat (Abk. StuRa). Ebenso können Sie sich an die entsprechenden Studienleiter_innen, die Studienleitung sowie die Verwaltung wenden. Wir alle profitieren von einem lebendigen Campusleben: Engagieren Sie sich!

Kann ich mich auf dem Campus für Nachhaltigkeit und Umweltschutz engagieren?

Erster Ansprechpartner für studentisches Engagement und Selbstorganisation ist der Studierendenrat (Abk. StuRa). Ebenso können Sie sich an die entsprechenden Studienleiter_innen, die Studienleitung sowie die Verwaltung wenden. Wir alle profitieren von einem lebendigen Campusleben: Engagieren Sie sich!

Kann ich mich auf dem Campus für sportliche Wettkämpfe mit anderen Hochschulen engagieren?

Studierende der Dualen Hochschule sind berechtigt, an den sächsischen und deutschen Hochschulmeisterschaften teilzunehmen. Bei Interesse und Fragen zu sportlichen Wettkämpfen wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Hochschulsport an der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn – Frau Prof.in Dr. Sandra Zabel (sandra.zabel@dhsn.de).

Muss ich mich für die Mitarbeit am Studierendenrat bewerben?

Die Wahl der Interessenvertreter der Studierenden erfolgt zu Beginn des Studiums in den einzelnen Kursen. Um sich über die Wahlordnung zu informieren, kontaktieren Sie bitte den aktiven Studierendenrat.

Beratung

Wo bekomme ich Unterstützung bei psychosozialen Herausforderungen oder persönlichen Krisen?

Aktuell stellt der Studiengang Soziale Arbeit in Eigenregie für Studierende ein Angebot psychosozialer Beratung zur Verfügung. Gemeinsam können Handlungsmöglichkeiten zur Bewältigung aktueller Herausforderungen besprochen werden. Im Fokus steht stets ein erfolgreicher Abschluss des Studiums. Beratungsanlässe können einerseits studienspezifische Themen wie z. B. Lern- und Arbeitsstörungen, Lern- und Prüfungsängste, Prokrastination, Arbeitsstrukturierung, Probleme bei Entscheidungsfindung, Motivationsprobleme, Selbstorganisation sein. Andererseits können persönliche Konfliktsituationen (z. B. Partnerschaftsprobleme, Trennungsbewältigung, Ablösungsprobleme, Suchtprobleme, Kontaktschwierigkeiten, Vereinbarkeit von Familie/Job/Studium, Ängste und Hemmungen) thematisiert werden. Psychotherapeutische Gespräche und Interventionen können im Rahmen dieses Beratungssettings nicht geleistet werden.
Als Berater_innen stehen Ihnen Frau Prof. Dr. Zabel, Frau Prof. Dr. Riegel, Frau Prof. Dr. Kaiser-Wilhelm sowie Frau Jansen zur Verfügung.

Praxispartner

Was kann ich tun, wenn mein Praxispartner mir keine oder zu wenig Zeit für das EVL gewährleistet oder mich nicht für die Anfertigung meiner Bachelorarbeit freistellt?

In solch einem Fall sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit Ihrem Praxispartner suchen. Sollte sich hier keine einvernehmliche Lösung finden, kontaktieren Sie bitte Ihre oder Ihren Studienleiter_in und bitten um Unterstützung und ggf. Rücksprache mit dem Praxispartner. Generell gilt, dass das Eigenverantwortliche Lernen (EvL) seitens der Praxispartner (u.a. geregelt Seite 16 | 19 in §4 der Praxispartnerordnung) als elementarer Bestandteil des Studiums in den Praxisphasen so zu gewähren ist, dass Studierenden auch ein konzentriertes Arbeiten (Ruhe, längere Arbeitsphasen, angemessene Lernatmosphäre) ermöglicht wird. Die konkreten Absprachen, die dies ermöglichen, sind zwischen dem Praxispartner und den Studierenden individuell zu treffen. All jene Nebenabreden, die Studierende in ihrem EvL beschneiden, sind gemäß Praxispartnerordnung unzulässige ergänzende Nebenabreden. In den Akkreditierungsverfahren der Studiengänge wurde festgelegt, dass der Workload des Studiums auf Theorie- und Praxisphasen verteilt werden muss, weil sonst die Studienziele nicht in sechs Semestern zu erreichen sind. Durch das EvL sollen sich die Studierenden selbstorganisiert und individuell in Stoffgebiete einarbeiten. Die EvL-Workload in den Praxisphasen ist demnach nicht als fakultative Lernzeit konzipiert, sondern stellt einen elementaren und notwendigen Bestandteil der einzelnen Module dar. Nur wenn Sie als Studierende während der Praxisphase im EvL die Möglichkeit erhalten, die in den theoretischen Grundlagenmodulen erarbeiteten Inhalte reflektierend auf die Praxis zu transferieren, können sie die Modul- und Studienziele auch erreichen.

Was kann ich tun, wenn mein Praxispartner mir das Fremdpraktikum verwehrt?

Wird Ihnen das Fremdpraktikum versagt wird, verstößt der Praxispartner gegen die Studienordnung. Ein duales Studium der Sozialen Arbeit bedarf unbedingt der Möglichkeit, ein anderes Handlungsfeld praktisch kennenzulernen. Alle Praxispartner verpflichten sich sowohl im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung als Praxispartner (§4 Abs. 1 der Praxispartnerordnung) als auch bei der Unterzeichnung des Studienvertrages (vgl. §2 des Ausbildungsvertrages) zur Vermittlung der Studieninhalte, unter die auch die methodische Vertiefung in einem weiteren Arbeitsfeld fällt. Nur bei entsprechender fachlicher Begründung seitens des Praxispartners gegenüber der/dem zuständigen Studienleiter_in und entsprechender Bewilligung können Ausnahmeregelungen festgelegt werden.
Die Auswahl der Fremdpraktikumsstelle soll dabei im Einvernehmen mit dem Praxispartner bzw. dem Träger erfolgen. Insbesondere dann, wenn es in einer ergänzenden Nebenabrede so vereinbart wurde, können Praxispartner Ihnen innerhalb oder außerhalb der Einrichtung eine bestimmte Stelle zuweisen, wenn diese in einem anderen Arbeitsfeld liegt und den Anforderungen entspricht. Ein Stellentausch von Studierenden verschiedener Arbeitsfelder bietet sich an. Generell kann das Fremdpraktikum im In- und im Ausland absolviert werden. Durch das Fremdpraktikum entsteht im Übrigen kein neues Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis. Das Ausbildungsverhältnis bleibt bestehen. Die vertraglich festgelegte Ausbildungsvergütung wird ebenso weitergezahlt, wie bestehende Versicherungen fortlaufen.

Muss mich mein Praxispartner für die Sitzungen im StuRa freistellen?

Der Praxispartner ist nicht verpflichtet, Sie für die Teilnahme an den StuRa-Sitzungen freizustellen. Die Termine sollten so festgelegt werden, dass der Einrichtungs- und Studienbetrieb durch die Teilnahme an Sitzungen nicht gestört wird.

Was kann ich tun, wenn ich durch meine/n Mentor_in nicht ausreichend Unterstützung erhalte?

Bei Schwierigkeiten und Problemen mit Ihrem Praxispartner versuchen Sie zunächst, das Anliegen offen anzusprechen und innerhalb Ihrer Einrichtung eine Lösung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienleitung.

Was kann ich tun, wenn der Einsatz in meiner Praxisstelle nicht mit den Anforderungen der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn übereinstimmt?

Bei Schwierigkeiten und Problemen mit Ihrem Praxispartner versuchen Sie zunächst, das Anliegen offen anzusprechen und innerhalb Ihrer Einrichtung eine Lösung herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienleitung.

Auslandsaufenthalt

Gibt es die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des dualen Studiums?

Da die Theorie- und Praxisphasen eng aufeinander abgestimmt sind, besteht nicht die Möglichkeit einzelne Theoriephasen im Ausland zu absolvieren. Es ist indes möglich, das Fremdpraktikum für einen Auslandsaufenthalt zu nutzen. Hier kann man nicht nur neue spannende Eindrücke sammeln, sondern auch die Fremdsprachenkenntnisse auffrischen und die interkulturellen Kenntnisse verbessern. Zu Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Organisation des Auslandsaufenthalts kann man sich hier informieren.

Welche Auslandsaufenthalte wurden von Studierenden der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn bereits durchgeführt?

Aktuell unterhält die Staatliche Studienakademie Breitenbrunn im Studiengang Soziale Arbeit Auslandskooperationen mit Projektpartnern in Frankreich, Finnland und den USA. Auf dem Schwarzen Brett im Online Campus können Sie die Reisetagebücher früherer Auslandsreisen von Studierenden lesen.

Praxisdokumente

Wo muss ich die Dokumente „Eingangsgespräch“ und „Ausgangsgespräch“ abgeben?

Die Dokumente sind bei der Studienleitung abzugeben.

Wo muss ich das Dokument „Bescheinigung des Praxispartners über die planmäßige Durchführung des praktischen Studienabschnitts“ abgeben?

Wo muss ich den Reflexionsbericht abgeben?

Das Prüfungsamt informiert die Studierenden über Abgabedatum und -ort zum jeweiligen Reflexionsbericht.

Werden die Dokumente „Eingangsgespräch“ und „Ausgangsgespräch“ bewertet?

Die Dokumente fließen nicht in die Bewertung ein. Sie dienen zur Orientierung und Einsichtnahme in die berufliche Entwicklung des Studierenden durch die Studienleitung.

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